Tölzer Knabenchor Stiftung

„Die TÖLZER“ - Passion & Exzellenz seit 1956

Zum 70-jährigen Jubiläum im Jahr 2026 und nach der Aufnahme des Chores in das „Immaterielle Kulturerbe Bayerns“ entstand der Impuls, eine auf Langfristigkeit ausgerichtete Stiftung zu gründen, um die Zukunft des Tölzer Knabenchors nachhaltig zu sichern und die große musikalische Tradition des Chores zu bewahren.

Zunächst wurde die Stiftung als Treuhand-Stiftung unter dem Dach der „Stiftung Stifter für Stifter“ gegründet; nach Erreichung des notwendigen Grundstockvermögens soll sie unverzüglich in eine voll rechtsfähige, selbstständige Stiftung überführt werden.

Mit der Gründung der Stiftung sichern wir die Zukunft des Chores:

  • Wir setzen uns ein, die seit Jahrhunderten gewachsene Tradition des klassischen Knabenchores in Europa zu bewahren. In Zeiten kulturellen Wandels möchten wir ein klares Zeichen setzen. Es geht um eine zukunftsorientierte Bewahrung der Tradition des klassischen Knabenchores und des dazugehörigen, überlieferten Repertoires (z. B. Mozart, Bach, Orff, Wagner), welches explizit für Jungenstimmen komponiert wurde.
  • Wir erkennen in dieser überlieferten Musikgattung für Knabenstimmen eine wertvolle kulturelle nische, die es zu schützen und zu wahren gilt. Die Bedeutung des klassischen Knabenchores wird zudem durch seine Aufnahme in das Register des Immateriellen Kulturerbes Bayerns eindrucksvoll unterstrichen.
  • Der internationale Erfolg auf Tourneen in unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten bestätigt diesen Weg. Mit einer zeitgemäßen Umsetzung, frischen Impulsen und einem hochqualifizierten Team machen wir unsere musikalischen Traditionen einem neuen Publikum und neuen Zielgruppen zugänglich, ohne Identität und Herkunft zu verlieren.
3 Tölzer Knaben auf einem Baum

Deshalb bitten wir Sie, sich für den Tölzer Knabenchor zu engagieren, wenn auch Sie dazu beitragen wollen, dass dieser wunderbare Chor auch in den nächsten 70 Jahren eine gesicherte Zukunft hat.

Vielen Dank für Ihr Engagement – investieren Sie heute in unsere reiche Tradition, in eine lebendige, zukunftsorientierte Ausbildung und in junge Menschen, die Freude an Musik, Kultur, Werten und Gemeinschaft tragen. Damit ermöglichen Sie eine erstklassige Betreuung und fördern Talente, die auf höchstem Niveau auch in Zukunft musizieren dürfen und ihr Publikum weiter begeistern!

Wie Sie die Stiftung des Tölzer Knabenchors und damit unseren Chor unterstützen können:

„Die Zustiftung in das Stiftungsvermögen“

Bedeutung: Eine Zustiftung ist das Einbringen von Geld oder Sachwerten in das feste Grundstockvermögen einer Stiftung. Das Grundstockvermögen ist das Vermögen einer Stiftung, welches dauerhaft und ungeschmälert erhalten bleiben muss, um aus seinen Erträgen den Stiftungszweck langfristig erfüllen zu können.

Wirkung: Das Grundstockvermögen bleibt erhalten und wächst dauerhaft durch sichere Anlagen und eine zukunftsorientierte Verwaltung; die Erträge hieraus unterstützen den festgelegten Stiftungszweck. Ziel ist es, das angelegte Grundstockvermögen dauerhaft zu erhöhen.

Langfristiger Effekt: Wachstum und Sicherheit durch planbare Erträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen), wodurch der Stiftungszweck nachhaltig finanziert wird. Der Chor gewinnt Planungssicherheit und Beständigkeit.

Sollten Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, bitten wir Sie, auf uns zuzukommen. Gerne per E-Mail an bsg@toelzerknabenchor.de .

„Die klassische Spende“:

Bedeutung: eine Geld- oder Sachspende, die der Stiftung sofort oder zügig zufließt. Diese darf die Stiftung unmittelbar zur Förderung ihrer satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Diese Gelder bzw. Sachwerte stehen direkt oder innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung.

SPENDENKONTO

Kontoinhaber: Stiftung Stifter für Stifter

Verwendungszweck: Tölzer Knabenchor Stiftung - Spende

IBAN: DE94700205005020464000

BIC: BFSWDE33XXX

SozialBank AG

Wirkung: sofortige Mittelzufuhr, flexibel einsetzbar im Budget der Stiftung für die Zweckverwirklichung wie z.B. Projekte, Programme oder Verwaltungskosten.

Zusammengefasst für Sie:

Zustiftung ins Stiftungskapital:

  • langfristige Stabilität und Erträge
  • weniger flexible Mittelverwendung
  • nachhaltige Wirkung
  • Wachstum
  • Sicherheit
  • arbeitendes Kapital

Klassische Spende:

  • sofort verfügbare Mittel
  • höhere Flexibilität
  • kurzfristige Wirkung

Steuerliche Aspekte für den Zustifter/Spender: Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen können größere steuerliche Vorteile als Spenden bieten. Spenden und Zustiftungen sind abzugsfähig oder erhöhen den Spendenabzug.

Ihre Sicherheit:

Die Treuhänderin überwacht und prüft alle monetären und finanziellen Aktivitäten der Stiftung. Der Vorstand der Stiftung wird mit Mitgliedern des Beirats besetzt und hat damit Einfluss auf die Mittelverwendung. Über den Beirat des Vereins und des Chors sind Transparenz und eine verlässliche Governance dauerhaft gewährleistet. Die Stiftung als gemeinnützige Organisation unterliegt auch der Kontrolle durch das Finanzamt.